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wie veröffentlichen...?

....das wäre vor 10 oder 15 Jahren noch etwas schwieriger gewesen. Heute können Sie einfach und ohne Kosten Ihre Musik z.B. bei YouTube veröffentlichen. Wenn Sie möchten, mit einem kleinen Video, ein Standbild tut es aber auch. Falls Ihr Song einen Text hat, können Sie diesen (als Titeleinblendung) im Video mitlaufen lassen, damit er zusammen mit der Musik auch in Schriftform veröffentlicht ist.

In jeden Fall erhalten Sie beim Upload auf YouTube einen "Zeitstempel", der automatisch erzeugt wird und von Ihnen (oder einem anderen Nutzer) auch nicht verändert werden kann. Dieser eindeutig festgehaltene Zeitpunkt macht YouTube für die Veröffentlichung im Hinblick auf den § 10 UrhG besonders geeignet. Im Gegensatz dazu kann bei Myspace jeder beim Upload ein beliebiges Veröffentlichungsdatum selber manuell angeben, was damit natürlich wirkungslos ist.

Durch eine Veröffentlichung mit Zeitstempel werden Ihre Rechte als Urheber ganz erheblich gestärkt, da Sie auf diese Weise den § 10 UrhG direkt für sich nutzen. Sie sind dann Erstveröffentlicher und Urheber im Sinne des Gesetzes. Zudem können Sie YouTube als Werbung für sich und Ihre Musik nutzen, Sie machen also bereits einen ersten Schritt in Richtung Vermarktung. Das funktioniert am besten, wenn Sie ein gute Beschreibung Ihrer Musik (incl. Keywords) mit eingeben.

Wenn Sie Bedenken haben, Ihren vollständigen Song zu veröffentlichen, können Sie auch eine gekürzte und mit einer Einblendung wie "Ihr Name, Demoaufnahme" versehene Version verwenden. Damit können Sie eventuellen Missbrauch Ihrer Aufnahme verhindern. Eine Demoaufnahme von z.B. 1-2 Minuten Spielzeit ist aber andererseits in den meisten Fällen bereits ausreichend, um Ihre Komposition darzustellen und zu sichern.

Sollte es nun zukünftig einmal zu Auseinandersetzungen mit einem anderen "Urheber" des gleichen Stückes kommen, so sind Sie, wenn Sie frühzeitiger veröffentlicht haben, schon reichlich im Vorteil. Ihr erster Schritt sollte dann eine kostenpflichtige Abmahnung an den anderen "Urheber" sein. Es dürfte für die Gegenseite recht schwierig werden. Wenn Sie allerdings selbst auch nicht veröffentlicht haben.....werden Sie Ihre Ansprüche kaum durchsetzen können. Holen Sie also Ihr Material ans Tageslicht und machen Sie etwas daraus, am besten gleich heute.