So nutzen Sie als Musiker / Komponist das Urheberrecht (UrhG) für sich:
Ihre Kreativität und Schaffenskraft sind Ihr Kapital - lassen Sie Ihre Musik nicht in der Schublade liegen ! Wichtige Schritte zur Veröffentlichung, Vermarktung und Rechtesicherung Ihrer Musik können Sie sofort durchführen, es ist wirklich weder kompliziert noch mit Kosten verbunden.
Noch vor 10-15 Jahren war zur Veröffentlichung von Musik ein Musikverlag samt zugehörigem Vertrag notwendig. Eine recht hohe Hürde, die dazu geführt hat, dass viele Autoren ihre Musik niemals veröffentlicht (und damit auch nicht urheberrechtlich im Sinne von UrhG §10 abgesichert) haben.
Zum Leidwesen der "Plattenlabels" sieht dank moderner Medien und online-Portale die Welt heute anders aus, als Musiker und Komponist haben Sie heute Möglichkeiten, Ihre Musik selbst zu veröffentlichen und zu vermarkten.
Auch auf die GEMA sind Sie nicht zwingend angewiesen. Diese kann Ihnen zwar zu Einkünften verhelfen, wenn Ihre Kompositionen irgendwo gespielt werden. Auf der anderen Seite kann die GEMA aber die gewerbliche Verwendung Ihrer Musik auch erschweren. Falls Sie beabsichtigen, Ihre Musik z.B. Werbeagenturen und Filmemachern anzubieten, ist die GEMA eher störend. Solche gewerblichen Musiknutzer benötigen meist GEMA-freie Musik (d.h. Autor ist nicht GEMA - Mitglied). Für Sie als Komponist / Urheber hat das den Vorteil, dass Sie Preise und Bedingungen mit Ihren Musiknutzern frei und flexibel aushandeln können. [ ein paar Tipps gibt es hier ]
Es gibt viele Musiker, Komponisten und ganze Studios, die sich mit Erfolg im GEMA-freien Bereich selbst vermarkten. Hier müssen Sie übrigens eine grundsätzliche Entscheidung treffen. Wenn Sie GEMA-Mitglied sind, können Sie nicht Teile Ihres Repertoires GEMA-frei vermarkten, das läßt die GEMA nicht zu.
