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eine erfundene Geschichte

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Die Grundidee:

Was ist Ihr Kapital ? Nicht das neue Mikrofon, und auch nicht der schöne schallgedämmte Recording-PC. Ihr Kapital ist Ihre Schaffenskraft und die daraus entstehende Musik, deren Urheber Sie sind. Und Kapital soll möglichst Zinsen bringen, also geben Sie es nicht komplett weg, Sie verleihen es nur.

Wenn Sie nun im obigen Beispiel "eine erfundene Geschichte" die Nutzungsrechte nicht komplett abgegeben hätten, sondern zeitlich oder räumlich begrenzt, oder auf bestimmte Medien und Einsatzbereiche begrenzt, dann wären Sie beim späteren Erfolg nicht "aussen vor" gewesen. Vielleicht hätten Sie wegen der Beschränkungen anstatt der 4.000 Euro nur 1.500 bekommen, aber dafür dann später noch reichlich mehr !

Nutzer für "kleine" Nutzungen Ihrer Musik wird es ohnehin viel häufiger geben als den Totalverkauf aller Rechte. Eine Aerobic-CD in 2000er Auflage, eine Hintergrundmusik für ein DVD-Produktvideo, das auf einer Messe gezeigt wird, eine Wartemusik im Callcenter, die Vertonung eines Flash-Videos im Internet.....und Sie können dieselbe Musik immer und immer wieder an Kunden lizensieren.

Anstatt Ihre Musik zu verkaufen (einmalige Überlassung aller Rechte an EINEN Kunden), vermieten Sie Ihre Musik (vielfache, zeitlich, räumlich oder in der Art der Verwendung begrenzte, nicht-exclusive Überlassung von Nutzungsrechten). Sie gehört also weiterhin Ihnen. Und da Sie die Musik ja gar nicht weggeben, sondern nur vermieten, können Sie Ihren Kunden - den Musiknutzern - auch entgegenkommende Preise machen. Das belebt das Geschäft....!

Was bedeutet das in Zahlen ?

Sie möchten konkrete Zahlenwerte sehen ? OK, aber bitte nur als grobe Empfehlung ansehen. Die aufgeführten Preisbeispiele orientieren sich an der Preisgestaltung unseres eigenen Werbemusik-Labels MUSICALIA und gelten für GEMA-freie Musik. Wenn Sie GEMA - Mitglied sind, sollte sich (eventuell...) durch GEMA - Gebühren Ihre Kasse füllen. Für die meisten gewerblichen Musiknutzer im Bereich Werbung, Medienagenturen, Verlage ist allerdings GEMA -freie Musik interessanter, da die Kosten und Bedingungen flexibler ausgehandelt werden können. Hierfür gelten auch die folgenden unverbindlichen Beispiele:

Beispiel 1: Nutzung Ihres (vorhandenen) Titels als Telefon - Wartemusik in Anwaltskanzlei oder Firma - ohne zeitliche Begrenzung Euro 25,00. Nutzung nicht - exclusiv, d.h. Sie können das Material auch beliebig anderen Nutzern (nicht - exclusiv) überlassen.

Beispiel 2: Nutzung Ihres (vorhandenen) Titels als Musik für ein Produkt- Messe- oder Präsentationsvideo bzw. DVD, nicht-exclusiv - Euro 100,00 ohne zeitliche Begrenzung.

Beispiel 3: Neukomposition und Aufnahme eines Jingles im Kundenauftrag, exclusive Nutzung in allen Medien für 1 Jahr, danach nicht - exclusive Nutzung - Euro 800,00 bis 4.000,00 je nach Aufwand.

Beispiel 4: Nutzung Ihres (vorhandenen) Materials für eine Audio-CD in Kleinauflage (2.000 Stück), z.B. Aerobic oder Entspannungs-CD: Euro 800,00.

Häufig werden gerade von Medien- und Werbeagenturen die Rechte nicht voll ausgeschöpft, sie sind aber an einer unkomplizierten Vertragsgestaltung interessiert, bei der für ihren Endkunden / Auftraggeber nicht noch zukünftige Verwaltungsarbeiten und Kosten entstehen.

Wenn Sie als Urheber nur nicht - exclusive Rechte an den Nutzer geben (d.h. Sie können das Material auch anderweitig noch verwenden), empfehlen wir Ihnen, mit den Nutzungsrechten und Zeiträumen großzügig zu sein. Immerhin könnte durch die Nutzer Ihr Material ja auch ganz gut bekannt gemacht werden, und solange Sie es nicht exclusiv lizensiert haben (siehe die erfundene Geschichte oben), profitieren Sie ja auch durchaus davon.