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Haftungsausschluss

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in der aktuellen Form können Sie hier als PDF vom Bundesrecht/Juris - Server herunterladen.

Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es ist durch die Gesetzgebung geregelt und entsteht im Moment der Schaffung eines Werkes. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitglied in der GEMA oder einer anderen Organisation sind, oder nicht. Sie müssen jedoch glaubhaft darstellen können, dass Sie der Urheber sind ! Dazu sagt der Gesetzgeber:

§ 10 Vermutung der Urheberschaft


Damit erscheint das Verhalten mancher Musiker und Komponisten, ihr Material aus Sorge um einen Diebstahl lieber in der Schublade zu "verstecken", nicht nur fragwürdig, sondern sogar hinderlich und schädlich. Ganz gleich ob in der GEMA oder nicht, wenn jemand anders Ihre Idee unter seinem Namen zuerst veröffentlicht, kann er nach dem Gesetz als Urheber gelten, bis Ihnen der Beweis des Gegenteils gelingt - was fast unmöglich sein dürfte.

Die "alte Methode" der Hinterlegung beim Notar ist teuer und umständlich, und kann wohl kaum als "Veröffentlichung" angesehen werden.

Heute können Sie kostenlose Portale wie YouTube nutzen, um Ihre Musik gut sichtbar und mit einem Datumsstempel (wichtig !) hochzuladen. Damit nutzen Sie nicht nur das Urhebergesetz für sich, sondern tun gleichzeitig einen wichtigen Schritt in der Vermarktung Ihres Materials.